HostingPaket und/oder Domain kündigen
Domain(s) und / oder Hosting kündigen
Wichtig: ab dem Zeitpunkt der Kündigung einer Domain, bzw. mit Herausgabe des Auth-Codes übergeben wir die Verantwortung an den Domaininhaber (Owner-C) und haben keinen Einfluss mehr auf die Sicherheit und den Verbleib der Domain!
Kunden- und Paketdaten bitte hier angeben:
Bitte geben Sie hier an welches HostingPaket / welche Domain Sie kündigen möchten.
(Info zur Kündigungsart finden Sie im unteren Bereich des Formulares)
Füllen Sie für eine genaue Zuordnung die mit * gekennzeichneten Felder aus.
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² HostingPaket und/oder Domain kündigen und löschen [close]:
Das HostingPaket wird zum angegebenen Termin gekündigt, Webinhalte sowie eMail-Konten gelöscht und sind hiernach nicht mehr auf den gepixel-Servern erreichbar .
Der Domain-Eintrag wird gelöscht.
Die Domain steht anschließend wieder frei zur Verfügungen und kann nach erfolgter Löschung von Dritten erneut registriert werden.
³ HostingPaket und/oder Domain kündigen und übertragen [KK]:
Das HostingPaket wird zum angegebenen Termin gekündigt, Webinhalte sowie eMail-Konten gelöscht und sind hiernach nicht mehr auf den gepixel-Servern erreichbar .
Der Domain-Eintrag wird nicht gelöscht.
Nach erfolgreicher Auftragsbearbeitung erhält der / die Domaininhaber/in (Owner-C) einen Auth-Code für die gekündigte Domain. Mit dem Auth-Code kann diese Domain zu einem anderen Anbieter / Provider übertragen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Domain zum Kündigungstermin, jedoch spätestens vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes übertragen wurde!
Eine Rückerstattung der jährlichen Registrierungsgebühren bei vorzeitiger Kündigung ist – auch anteilig – leider nicht möglich.
Wurde die Jahresgebühr (Registrierungsperiode) einer Domain zum Kündigungstermin nicht vollständig beglichen, wird die Domain an die zuständige Registrierungsbehörde zurück gegeben und je nach Registrar entweder in den Transit (HOLD) oder in eine Löschungsphase (REDEMPTIONPERIOD) gesetzt.
Der Provider hat hiernach keinen Einfluss mehr auf die Domain. Eine Domain die sich im Transit befindet, muss dann vom Inhaber (Owner-C) innerhalb einer vorgegebenen Frist, sowie gegen eine von der Registrierungsbehörde vorgegebene Gebühr (meist höher als die Jahresgebühr) ausgelöst bzw. reaktiviert werden. Fristen und Gebührenhöhen können hierbei je nach Domainendung und jeweiliger Registrierungsbehörde deutlich variieren.